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REACT-EU

Ranglistenturniere

Da uns heute eine Anfrage bzgl des RLT, das ursprünglich für den 05.02.22 im Rahmenterminplan stand, erreichte, einmal eben kurz für alle.
Wir hatten dieses RLT neu ausgeschrieben. Da es keine Bewerber gab, wird kein RLT stattfinden. Der nächste Termin ist dann der 12.03.22 in Borken.
 
 

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Betreff Umzug Datenbank und Homepage

Hallo Dartgemeinde,

 

der Umzug unserer Datenbank und Homepage zu einem neuen Provider ist fast abgeschlossen.

Die Domain zieht am Mittwoch, den 26.02.2022 um.

 

Für die Dauer dieses Umzuges (max. 2 Tage) ist der NWDV nicht per Mail erreichbar.

 

In dringenden Angelegenheiten nehmt bitte telefonischen Kontakt mit den jeweiligen Funktionären auf.

 

Bitte beachtet, dass es nach dem Umzug keine namensgebundenen Emailadressen mehr geben wird sondern nur noch Funktionsadressen.

 

Danke für Eure Verständnis

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Regelungen des Landes NRW ab dem 13.1.22 für Geboosterte

Hallo Dartgemeinde
Da uns immer wieder die gleichen (verständlichen)Fragen erreichen, hier einmal für alle.
Das Land NRW hat beschlossen, dass seit gestern, 13.01.22, für alle, die bereits ihre Boosterimpfung erhalten haben, die zusätzliche Testpflicht wegfällt.
Gleichzeitig reicht ein vor Ort augeführter Selbsttest aus, um die Teastpflicht zu erfüllen, falls jemand noch keine Boosterimpfung erhalten hat.
Zum Thema Johnson+Johnson ist dies unser Informationsstand:
Nach Coronaschutzverordnung sind J&J Geimpfte geboostert, wenn innerhalb von 6 Monaten nach J&J-Impfung ein mRNA Impfstoff verimpft wurde. Die Frist von 6 Monaten darf dabei nicht überschritten werden.
Wir möchten die Gelegenheit nutzen und unser Bedauern darüber ausdrücken, dass es bereits Mannschaften gibt, die sich durch die derzeitige Situation gezwungen sehen, vom Spielbetrieb zurückzuziehen.

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Neueste Corona Verordnungen des Landes NRW

Hallo NWDV'ler
Der GV hat beschlossen, die Saison unter 2G+ fortzusetzen.
Da der Gesetzgeber uns diese Möglichkeit offen lässt, sehen wir zum derzeitigen Zeitpunkt keinen Anlass, eine weitere Saison abzubrechen bzw zu unterbrechen.
Durch den Entscheid der gestrigen MP-Konferenz stellt sich auch die Problematik der unterschiedlichen Beurteilung von Sportlern und "normalen" Gästen in den Gaststätten nicht mehr. Auch in Gaststätten gilt einheitlich 2G+.
Wir würden euch dennoch empfehlen, an den Spielstätten eine aktuelle Version der Coronaschutzverordnung bereitzuhalten, falls es zu einer Kontrolle kommen sollte.
Sollte es kommunal zu verschärften Auflagen kommen, so ist dies unverzüglich dem Sportwart mitzuteilen. Hier reicht allerdings keine fernmündliche Aussage eines Ordnungsamtes. Es wird eine schriftliche Anordnung/Mitteilung benötigt.
Auf der HP des LSB findet ihr die aktuelle Coronaschutzverordnung unter folgendem Link:

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